GEMÜTLICH ZUSAMMEN AM WASSER ESSEN

Es gibt nichts Schöneres, als zusammen in einer schönen grünen Umgebung am Wasser zu grillen. Grillen ist in allen Leisurelands-Erholungsgebieten erlaubt. Bei bis zu 50 Personen brauchen Sie dies nicht anzumelden oder zu beantragen, das ist ganz unkompliziert! Sind Sie zu mehr als 50 Personen oder bringen Sie Zelte oder andere Gegenstände (Catering, Hüpfkissen, Musikanlage) mit? Bitte beantragen Sie dies über unser Veranstaltungsformular in der Rubrik Organisieren.

REGELN FÜR DAS GRILLEN:

  • Das Grillen auf offenem Feuer ist nicht erlaubt, wohl aber das Grillen auf Gas- oder Kohlegrills.
  • ​Halten Sie immer mehrere Eimer mit Wasser zum Löschen bereit. Das gilt natürlich nicht für einen Elektrogrill.
  • Das Grillen ist unter der Überdachung von Toiletten-/Kioskgebäuden oder anderen Gebäuden in den Erholungsgebieten nicht gestattet.
  • Das Grillen ist nur auf den Liegewiesen (auf dem Rasen) und nicht am Strand (Sand) möglich.
  • Glaswaren sind nicht erlaubt.
  • Bei Trockenheit kann die Feuerwehr ein Grillverbot verhängen. Sind Sie sich nicht sicher? Informieren Sie sich bei der Gemeinde.
  • Räumen Sie im Anschluss ordentlich auf. Nehmen Sie Ihre Sachen mit nach Hause. Bitte entsorgen Sie Ihren Abfall in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern.

"WIR HATTEN EIN GROSSARTIGES FAMILIENGRILLFEST AM WASSER"

Möchten Sie ein Familiengrillfest, eine Kinderparty oder eine andere Aktivität mit Grillen organisieren? Das ist möglich! Und oft kostet es nicht einmal etwas. Füllen Sie einfach unser Veranstaltungsformular in der Rubrik Organisieren aus und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen für Ihre Aktivität.

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