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Digitale Zugänglichkeit

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Drohnenfoto Erholungsgebiet Bussloo

Zugänglichkeit

Datum: Juli 2025

Version aktualisiert am 24. Juni 2026

Wir möchten, dass jeder unsere Websites nutzen kann, zum Beispiel um Informationen über unsere Erholungsgebiete zu finden oder einen Parkausweis über unseren Webshop zu bestellen. Dabei machen wir keinen Unterschied zwischen Menschen mit und Menschen ohne Behinderungen. Wir möchten allen ein gutes digitales Erlebnis bieten! Wie wir das tun, erklären wir in dieser Erklärung zur Barrierefreiheit. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Leisurelands-Domains (Besucher-Website, Unternehmens-Website und den Webshop).

Im Jahr 2025 haben wir unsere Besucher-Website neu gestaltet und mehrere Funktionen verbessert. Auch die Seiten des Webshops wurden im Jahr 2025 unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit neu gestaltet. Zum Beispiel mit Farbkontrasten. In der kommenden Zeit werden wir unsere Websites und unseren Webshop weiter verbessern. Dabei halten wir uns an die Regeln des Europäischen Zugänglichkeitsgesetzes. Dabei befolgen wir die Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte (WCAG) 2.1 Stufe AA. Diese Richtlinien helfen uns, unsere Produkte und Dienstleistungen digital zugänglicher zu machen.

Aktueller Status

Leisurelands erfüllt derzeit teilweise die Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA. Diese Bewertung wurde auf der Grundlage interner Ausführungen und Erkenntnisse ermittelt.

Was funktioniert bereits gut?

  • Sie können die Websites mit der Tastatur (Tabulator-Taste) benutzen.
  • Die Websites können mithilfe eines Screenreaders vorgelesen werden.
  • Der Farbkontrast (zwischen Vorder- und Hintergrund) auf unseren Websites ist gut.
  • Die Websites können auf allen Geräten, Bildschirmen und Zoomstufen genutzt werden. Wenn Sie zum Beispiel die Website auf 200% vergrößern, können Sie immer noch alles lesen, ohne dass Teile ausfallen.
  • Farbe ist nicht die einzige Möglichkeit, Informationen auf Websites zu vermitteln. Eine Fehlermeldung zum Beispiel zeigt nicht nur eine rote Farbe, sondern auch einen Text, der erklärt, was genau falsch ist.
  • Die Texte auf den Webseiten sind jetzt auf dem Sprachniveau B1 und in aktiver Form geschrieben. In den kommenden Monaten werden die Webseiten, die noch nicht vollständig dem Sprachniveau B1 entsprechen, angepasst.
  • Neugestaltung der Besucher- und Unternehmenswebsite unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit, z.B. durch Farbkontraste.
  • Bei neuen Webseiten werden die Texte auf dem Lesbarkeitsniveau B1 verfasst.
  • Linktexte (z. B. Text in einer Schaltfläche zum Weiterklicken) wurden vollständig beschreibend gestaltet.

Was entspricht noch nicht vollständig den Richtlinien und was werden wir verbessern?

  • Die Kopfzeilenstruktur entspricht noch nicht vollständig den Richtlinien für Barrierefreiheit. Dies ist wichtig, damit Bildschirmlesegeräte die Websites lesen können und ist wichtig für eine bessere Lesbarkeit.
  • Auf der Unternehmenswebsite sind die Texte noch nicht auf dem Leselevel B1 verfasst.
  • Derzeit verfügen nicht alle Bilder auf dieser Website über einen Alternativtext (ALT-Text). Daher können Bildschirmleseprogramme nicht in allen Fällen den Inhalt oder die Bedeutung eines Bildes vorlesen.

Wir werden unsere Websites in der kommenden Zeit weiter verbessern. Ein neues Update über die Zugänglichkeit unserer Website und unseres Webshops wird Ende 2026 erscheinen.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie auf unserer Website auf etwas stoßen, das nicht richtig funktioniert, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Ihre Frage wird an das für die Zugänglichkeit der Website zuständige Team weitergeleitet.

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