Die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ)
Hier finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Überwachung und Durchsetzung auf unseren Erholungsgebieten.
Häufig gestellte Fragen zu Aufsicht und Vollzug
Es gibt eine Aufsicht auf den Erholungsgebieten. Die Außendienstmitarbeiter kontrollieren die Erholungsgebiete auf Abfall, Sicherheit und vieles mehr.
Unsere Außendienstmitarbeiter sind auch Boa (besondere Ermittlungsbeamte). Sie sind daher in der Lage, die Einhaltung der Vorschriften durchzusetzen und gegebenenfalls Bußgelder zu verhängen.
Unsere Außendienstmitarbeiter können Personen für ihr Verhalten zur Rechenschaft ziehen und ggf. ein Bußgeld verhängen. Sie können auch Besucher aus dem Gebiet verbannen. Wenn eine unsichere Situation eintritt, empfehlen wir Ihnen, die Polizei zu rufen.
Erleben Sie eine Belästigung? Dann rufen Sie unsere Störungsnummer an. Wenn eine unsichere Situation entsteht, raten wir Ihnen, die Polizei zu rufen.
Die Überwachung und Durchsetzung ist Teil der Arbeit der Außendienstmitarbeiter. Sie sind jedoch nicht immer vor Ort. Sehen sie einen Verstoß? Dann werden sie diese Personen ansprechen und ggf. ein Bußgeld verhängen.